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Infos zum Schulbeginn am 14.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

morgen beginnt das neue Schuljahr mit neuen Corona-Regeln. Dies bringt auch für Musikschulen einige Veränderungen mit sich.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

Grundsätzlich gilt weiterhin der Appell zu den AHA+L-Regelungen. Daneben gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“), welche zum neuen Standard wird.

  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Wenn zuverlässig im Unterrichtsraum am Sitzplatz ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht oder Ensemblestunden.

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangseinschränkungen.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 haben nur Schüler*innen Zugang zur Musikschule, die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorlegen können.
  • Kein 3-G-Nachweis ist zu erbringen durch:
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
    • noch nicht eingeschulte Kinder,
    • Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Ich wünsche allen ein schönes neues musikalisches Schuljahr. Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen,

Ulrike Nüßlein
Musikschulleiterin
Musikschule DKB-FEU-HER-WTR e.V.