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Neue Corona-Regelungen ab 17.02.2022

An Musikschulen gilt nun wieder 3G! Zugang zu Musikschulen haben damit Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden mit Nachweis. Selbsttests sind nicht ausreichend). Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich. Nicht geimpfte Schüler*innen, die an der Schule regelmäßig getestet werden, gelten als getestet und haben automatisch Zugang zur Musikschule.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.