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Corona Regeln ab dem 24.11.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und aktueller Beschlüsse der Bundesregierung gelten ab heute, 24.11.2021, folgende Regelungen:

Unterricht

  • Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate ohne Impfung. Ungeimpfte 12 bis 18jährige, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben ebenfalls Zugang zur Musikschule. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen. Eine Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung im Unterricht ist nicht notwendig.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
    • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
    • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.
  • Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes:
    • Präsenzunterricht ist untersagt

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße,

Ihre Musikschule DKB-FEU-HER-WTR e.V.